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   OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23   

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https://dejure.org/2023,32918
OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23 (https://dejure.org/2023,32918)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.11.2023 - 4 U 675/23 (https://dejure.org/2023,32918)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. November 2023 - 4 U 675/23 (https://dejure.org/2023,32918)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch gegen die Inhaberin eine Pflegeeinrichtung aus ererbtem Recht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer behaupteten fehlerhaften Behandlung ihres pflegebedürftigen Ehemannes; Nachweis eines Pflegefehlers auf Basis eines in Auftrag gegebenen Gutachtens

  • medizinrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Abgrenzung zwischen Befunderhebungsfehler und Diagnoseirrtum

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Dresden, 07.08.2020 - 4 U 1285/20
    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23
    Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).

    Würde man auch hier einem Patienten gestatten, ohne nähere Angaben seine eigene Meinung zu medizinischen Kausalzusammenhängen derjenigen eines gerichtlichen Sachverständigen entgegenzustellen, liefe dies auf eine Umgehung der in § 529 ZPO geregelten grundsätzlichen Bindungen an das erstinstanzliche Ergebnis einer Beweisaufnahme hinaus (so Senat, a.a.O.; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).

    Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).

  • OLG Dresden, 11.12.2020 - 4 U 1885/20
    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23
    Die bloße Behauptung eines Behandlungsfehlers entgegen den erstinstanzlichen Feststellungen auf der Grundlage eines nachvollziehbaren und gut begründeten Sachverständigengutachtens genügt nicht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris; vgl. Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).

    Zwar ist eine Partei grundsätzlich nicht verpflichtet, bereits in erster Instanz ihre Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten auf die Beifügung eines Privatgutachtens oder auf sachverständigen Rat zu stützen oder selbst oder durch Dritte in medizinischen Bibliotheken Recherchen anzustellen, um Einwendungen gegen ein medizinisches Sachverständigengutachten zu formulieren (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20 - juris).

    Entspricht der Vortrag diesen Anforderungen nicht und fehlt es auch im Übrigen an Anhaltspunkten dafür, dass das Gutachten in sich widersprüchlich oder der Sachverständige erkennbar nicht sachkundig ist, kommt eine Wiederholung der Beweisaufnahme nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 11.12.2020 - 4 U 1885/20; Senat, Beschluss vom 07.08.2020 - 4 U 1285/20 - juris).

  • BGH, 26.01.2016 - VI ZR 146/14

    Arzthaftung: Abgrenzung eines Diagnoseirrtums von einem Befunderhebungsfehler;

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23
    Im Unterschied dazu liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, Az.: VI ZR 146/14 - juris - m.w.N.; Senat, Urteil vom 14. September 2021, Az.: 4 U 1771/20 - juris).
  • OLG Dresden, 14.09.2021 - 4 U 1771/20

    Schadensersatzansprüche wegen einer behaupteten fehlerhaften ärztlichen

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23
    Im Unterschied dazu liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, Az.: VI ZR 146/14 - juris - m.w.N.; Senat, Urteil vom 14. September 2021, Az.: 4 U 1771/20 - juris).
  • OLG Dresden, 21.06.2022 - 4 U 2466/21

    1. Holt das Gericht statt der beantragten Ladung eines Sachverständigen ein

    Auszug aus OLG Dresden, 07.11.2023 - 4 U 675/23
    Denn bei einer solchen Sachlage geht es im Kern nicht um die Fehlinterpretation von Befunden, sondern um deren Nichterhebung (vgl. BGH, a.a.O.; Senat, a.a.O. und Beschluss vom 21. Juni 2022 - 4 U 2466/21 -, Rn. 24, juris).
  • OLG Dresden, 26.03.2024 - 4 U 1718/23
    Im Unterschied dazu liegt ein Diagnoseirrtum vor, wenn der Arzt erhobene oder sonst vorliegende Befunde falsch interpretiert und deshalb nicht die aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs gebotenen therapeutischen oder diagnostischen Maßnahmen ergreift (vgl. BGH, Urteil vom 21.12.2010 - VI ZR 284/09 - Rn. 13; Senat, Urteil vom 7.11.2023 - 4 U 675/23, Rn. 11).
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